Eine Zulassung erfolgt sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester.
Der Antrag auf Zulassung einschließlich aller erforderlichen Unterlagen muss
- für das Wintersemester bis zum 15. Juni eines Jahres
- für das Sommersemester bis zum 30. November des Vorjahres
beim KIT eingegangen sein.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das online Bewerbungsportal des KIT:
Onlineportal für deutsche Bewerberinnen und Bewerber
Onlineportal für internationale Bewerberinnen und Bewerber
Die Portale werden ungefähr einen Monat vor Ablauf der Bewerbungsfristen freigeschaltet. Wir informieren Sie gerne, sobald das Portal freigeschaltet ist; schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail.
Benötigte Dokumente
- Transcript of records
- Zeugnis des Bachelorabschlusses (inkl. Diploma Supplement)*
- Nachweis der Englischkenntnisse (siehe faq für Details)
- Nachweis über sonstige wissenschaftliche und berufliche Leistungen, falls zutreffend
Es ist hilfreich, wenn die Kurse zur Erfüllung der Mindestanforderungen in dieser Übersicht dargestellt werden.
Ein Motivationsschreiben kann beigefügt werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Normale Kopien/Scans der Nachweise sind ausreichend, Beglaubigungen sind nicht erforderlich.
*Für den Fall, dass ein Bachelorzeugnis noch nicht ausgestellt ist, reichen Sie bitte einen aktuellen Notenauszug ein. Das Bachelorzeugnis muss dann spätestens zwei Monate nach Beginn des Semesters nachgereicht werden, für welches Sie vorläufig zugelassen werden.
FAQ für das Bewerbungsverfahren
Muss ich nach dem Ausfüllen der Onlinebewerbung die Dokumente per Post an das KIT schicken?
Nein, das Hochladen von Kopien der Dokumente ist ausreichend. Aber für die Immatrikulation hier in Deutschland werden die Originaldokumente benötigt.
Ich habe noch keinen Englisch-Sprachnachweis. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Der Sprachnachweis kann später hochgeladen werden, muss aber spätestens bei der Immatrikulation vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass es bereits für die Erteilung des Visums erforderlich sein kann. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Sie den Sprachnachweis bei der Immatrikulation in Deutschland vorweisen können.
Brauche ich ein APS?
Eine APS braucht man nur, wenn man aus China, Vietnam oder Indien kommt (neu ab 2023). Die APS ist eine gemeinsame Einrichtung der Deutschen Botschaft und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD): Sie prüft die Echtheit der Bildungsbiografien und der entsprechenden Bildungsnachweise und stellt bei positivem Ergebnis Zertifikate aus. Das APS-Zertifikat ist nur für diese Länder eine Voraussetzung für die Bewerbung an einer deutschen Hochschule.
In meinem bisherigen Studium war Englisch die Unterrichtssprache (Medium of Instruction, MOI). Muss ich einen Sprachnachweis vorlegen?
JA, ein MOI-Nachweis genügt nicht!
Ausnahmen: Ein Nachweis ist nicht erforderlich wenn Sie ihre Universitäts- oder Highschool-Ausbildung in den USA, Kanada, dem Vereinigten Königreich, Irland, Australien oder Neuseeland abgeschlossen haben, oder ein Studium an einer Universität im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz absolviert haben, bei dem Englisch als einzige Unterrichtssprache im Abschlusszeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement angegeben ist.
Kann ich auch einen IELTS-Indikator- oder Duolingo-Englischtest einreichen?
Nein, ein IELTS-Indikator-Test ist nicht ausreichend. Auch Duolingo-Tests werden nicht akzeptiert.
Was bedeutet "HZB" im Bewerbungsformular?
"HZB" ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung
Was bedeutet "MZB" im Bewerbungsformular?
Die "MZB" ist Ihr Abschluss, der Sie für ein Masterstudium qualifiziert, also Ihr Bachelorabschluss. MZB=Masterzugangsberechtigung
Der Status der Bewerbung wurde auf vollständig geändert. Gibt es sonst noch etwas, was man tun muss?
Der Status "vollständig" bedeutet lediglich, dass die Bewerbung die erste Hürde der Vollständigkeit und Richtigkeit genommen hat und nun auf die Prüfung durch das Zulassungsteam wartet. Wurde
unsere Tabelle schon ausgefüllt und zu den hochgeladenen Dokumenten hinzugefügt?