Auswahl und Gespräch

Auswahlverfahren

Unter den Bewerbern/Bewerberinnen, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erstellt die Zugangs- und Auswahlkommission eine Rangliste aufgrund der Gesamtnote der akademischen Abschlussprüfung und der bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, der sonstigen wissenschaftlichen und/oder beruflichen Leistungen sowie dem Ergebnis des Auswahlgesprächs:

  1. Für die Gesamtnote der akademischen Abschlussprüfung werden maximal 45 Punkte vergeben;
  2. Die bisher erbrachten Studienleistungen werden wie folgt mit 0,5 Punkten je Leistungspunkt bewertet (max. 45 Punkte):
    • Höhere Mathematik im Umfang von bis zu 20 Leistungspunkten,
    • natur- und ingenieurswissenschaftliche Grundlagenfächer wie Physik, Chemie, Biologie, Mechanik und/oder Thermodynamik im Umfang von bis zu 35 Leistungspunkten,
    • Ingenieur- und/oder Naturwissenschaften wie Wasserwirtschaft, Wasserbau, Hydrologie, Siedlungswasserwirtschaft, Hydromechanik, Verfahrenstechnik der Wasserbehandlung, Hydrogeologie, Ingenieurgeologie, Geophysik, physische Geographie, Bodenkunde, Umweltsystemwissenschaften, Klimatologie und/oder Hydrometeorologie im Umfang von bis zu 35 Leistungspunkten, wobei auch Abschlussarbeiten zu einem Thema der wasserbezogenen Ingenieur- und/oder Naturwissenschaften in einem Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten einbezogen werden können.
  3. Wissenschaftliche und/oder berufliche Leistungen, wie abgeschlossene Berufsausbildung mit Bezug zum Studium, wissenschaftliche Veröffentlichungen und Preise, werden mit bis zu 10 Punkten bewertet.
  4. Bewerberinnen und Bewerber werden aufgrund der Bewertung nach den Punkten 1-3 für die Teilnahme an einem Gespräch ausgewählt. Von den rangbesten Bewerbern/Bewerberinnen wird mindestens die zweifache Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze zum Gespräch zugelassen.

 

Gespräch

Das Auswahlverfahren schließt mit einem etwa zwanzigminütigen Gespräch ab, zu welchem ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber eingeladen werden.

In dem Gespräch soll festgestellt werden, dass sie die ausreichende und notwendige wissenschaftliche Vorbildung und Eignung besitzen, um das Masterstudium innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit erfolgreich abschließen zu können. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen zeigen, dass sie die bisher erworbenen Fachkenntnisse in analytischer Weiseauf Fragestellungen wasserbezogener Ingenieur- und Naturwissenschaften anwenden können. Die Fragestellungen umfassen vor allem:

  • Transport- und Umsatzprozesse im natürlichen und urbanen Wasserkreislauf,
  • Beschreibung und Analyse aquatischer Systeme,
  • Bilanz- und Bemessungsansätze.

Dabei wird auch das Gesprächsverhalten der Bewerberin/des Bewerbers im Hinblick auf die Ausdrucksweise, Herangehensweise an die Erörterung von Problemen und die Schlüssigkeit der Argumentation bewertet. Ebenso wird bewertet, inwieweit die/der Bewerber/in kompetent ist, fachbezogene Probleme in interkulturellen Kontexten strukturiert zu erörtern.

 

Bewertung

Das Gespräch wird nach Befähigung und Motivation auf einer Skala von 0 bis 100 Punkte bewertet. Dabei wird die Kompetenz, fachliche Kenntnisse auf Fragestellungen wasserbezogener Ingenieur- und Naturwissenschaften beziehen zu können, mit bis zu 50 Punkten bewertet. Mit bis zu 30 Punkten wird die Studienmotivation und Studienplanung der Bewerberinnen und Bewerber bewertet. Mit bis zu 20 Punkten wird die Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber bewertet, fachbezogene Problemstellungen strukturiert erörtern zu können.

 

Zeit und Benachrichtigung

Die Gespräche finden etwa drei bis sechs Wochen nach Bewerbungsschluss statt. Die genauen Termine sowie der Ort des Gesprächs wird spätestens eine Woche vor dem Termin per E-Mail bekannt gegeben.  In begründeten Ausnahmefällen kann das Gespräch über Internet bzw. telefonisch geführt werden.